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Die Kosten für ein Gutachten vom Sachverständigen in Berlin

Wie hoch sind die Kosten für ein Kfz-Gutachten?

Diese Frage gehört zu den häufigsten Sorgen, die meine Kunden äußern. Ich kann Sie beruhigen. Die Kosten für ein Kfz-Gutachten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Gutachter der Versicherung oder einen selbst beauftragen Sachverständigen handelt.

Meine Antwort lautet daher: „Das Gutachten kostet Sie nichts!“

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie das Gutachten aus eigenem Willen in Auftrag geben. Das ist beispielsweise bei Wertgutachten für einen möglichen Fahrzeugankauf oder Fahrzeugverkauf sowie bei freiwilligen Gutachten für Unfälle mit Bagatellschaden der Fall. Dann müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Was kostet mich das Kfz-Gutachten dann?

Eine pauschale Antwort über die Kosten für ein Kfz-Gutachten lässt sich nicht treffen. Bei einem Unfallgutachten richten sich die Kosten nach der Höhe des Schadens, wobei die Abrechnung mit einem absteigenden prozentualen Anteil in Abhängigkeit vom Schadensumfang durchzuführen ist. Bei geringen Schäden stehen dem Gutachter 15 Prozent zu, bei höheren Schäden ab 10.000 Euro sinkt der Satz auf sieben Prozent.

Andere Gutachten, etwa Wertermittlungen, werden pauschal berechnet. Für ein Wertgutachten werden durchschnittlich einhundert Euro fällig, wobei sich die Kosten nach dem Fahrzeug sowie dem Aufwand richten. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, das sich an Ihren persönlichen Vorstellungen und Ansprüchen orientiert.

Ohne Kosten zur Entschädigung

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist es wichtig, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung beeinflussen und akzeptieren Sie nicht den Sachverständigen, der Ihnen empfohlen wird.

Vertrauen Sie auf meine Unabhängigkeit und lassen Sie das Gutachten von mir erstellen. Das ist für Sie völlig kostenfrei und garantiert Ihnen eine vollständige Entschädigung. Als Geschädigter kostet Sie das Gutachten keinen Cent! 

Stattdessen werden die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Ich freue mich, wenn Sie auf meine Expertise vertrauen. Sie erreichen mich per Telefon oder E-Mail.

Im Normalfall bin ich bereits nach einer Stunde bei Ihnen, um den Unfallschaden am Fahrzeug zu begutachten. Nur 24 Stunden später liegt das Gutachten in der Regel bereits vor.

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