Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Ihr KFZ Gutachter in Berlin und Umgebung

Als versierter Fachmann im Bereich Kfz-Gutachten stehe ich Ihnen zur Seite, um ein eigenständiges Gutachten zu erstellen, das sicherstellt, dass Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall angemessen entschädigt werden.

Beinahe jeder Autofahrer wird im Laufe seines Lebens in einen Unfall verwickelt, für den er keine Verantwortung trägt. Oftmals entstehen an einem Fahrzeug Schäden, die von der Versicherung des Unfallgegners abgedeckt werden sollten. Allerdings kommt es genau hier häufig zu Diskussionen über die Schuldfrage und die Höhe des Schadens. Als unabhängiger Kfz-Gutachter erstelle ich für Sie ein eigenständiges Schadensgutachten.

Dieses Gutachten enthält, je nach Bedarf, nicht nur die Feststellung der Schadenshöhe, sondern auch eine Rekonstruktion des Unfallhergangs. Für Sie erweist sich das Gutachten daher in zweifacher Hinsicht als äußerst hilfreich: Zum einen gewährleistet es, dass Sie vollständig für die Schäden an Ihrem Fahrzeug entschädigt werden, und zum anderen dient es als Beweis für Ihre Unschuld. Dies ist insbesondere im Falle eines möglichen Rechtsstreits von großer Bedeutung.

Übrigens: Das Sachverständigenbüro Thau ist stolzes Mitglied der Bundesvereinigung der Sachverständigen e. V. (BVDSV).

Sie brauchen einen Gutachter? Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Kfz-Sachverständigentätigkeit und Rechtsvertretung als Komplettlösung

Beratung rund ums Auto

Bei Fahrzeugschäden infolge eines Verkehrsunfalls unterstütze ich Sie als Sachverständiger bei der gutachterlichen Schadensermittlung sowie bei der Fahrzeugbewertung. Für die Beurteilung der Haftungsfrage und die gesamte Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung auf Grundlage der Schadensbewertung durch den Sachverständigen stehe ich Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Dezember 2014 zum Az.: 22 U 171/13 ist die Unfallschadensregulierung ohne beauftragten Rechtsanwalt geradezu fahrlässig. Auch in einfach gelagerten Fällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsverfolgungskosten regulieren. Gerade bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis kommt es immer wieder zu unzulässigen Kürzungen durch den Haftpflichtversicherer. Auch die Reparaturfreigabe kann verschiedene Hürden beinhalten.

Die Leistungen des Sachverständigen beinhalten:

  • Erstellung von Unfallgutachten
  • Fahrzeugbewertung
  • Wertminderungs- und Restwertermittlungen
  • Kostenvoranschläge
  • Kurzgutachten bei Bagatellschäden
  • Rechnungsprüfungen und Überprüfung von Fahrzeuggutachten
  • Kaufberatung
  • Leasingfahrzeugbewertung
  • technische Prüfungen
  • Fahrzeugzustandsermittlung
  • Reparaturbestätigungen und weitere fachbezogene Prüfungen.
Jetzt Termin vereinbaren
Autounfall
Zum Seitenanfang