Was beinhaltet ein Gutachten?
- Reparatur Kosten (Reparaturkalkulation -)
- Dauer der Reparatur
- Wiederbeschaffungsdauer
- Serien- u. Sonderausstattung
- Fahrzeugwert (Wiederbeschaffung)
- Spezialaufbauten
- Ausrüstung- Umrüstung
- Neupreis
- Restwert
- Wertminderung (technisch oder merkantil)
- Nutzungsausfall
- Reparierte und nichtreparierte Vorschäden
- Abzüge für Neu- und Alt
- Eigentumsverhältnisse
- Mögliche Risiken und Reparaturkostenausweitungen.
- Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit vom Unfallfahrzeug
- Reparaturweg
- Schadensdokumentation, Schadensumfang
- Technische Fahrzeugdaten,
- Plausibilität
- Reparaturwürdigkeit
- Fotos
Wir überprüfen das Fahrzeug kostenlos und besprechen mit dem Kunden die Details aller Möglichkeiten um den Kunden die Sicherheit zu geben, dass wir für ihn immer der richtige Ansprechpartner sind.
Rechnungs- und Gutachtenprüfung:
Zwischen Praxis und Theorie gibt es große Unterschiede. Um diese zu vermeiden, werden nachvollziehbare Wege aufgezeigt um Differenzen oder finanzielle Schäden zu vermeiden.
Wir prüfen für Sie die Gutachten, Rechnungslegung , Prüf- und Kurzberichte auf Vollständigkeit und Sachkunde.
Der Wert der Berichte wird zu Grunde gelegt, damit eine fachgerechte Instandsetzung erfolgen kann und die Kosten angemessen sind.
Kostenanschläge, Rechnungen, Prüfberichte und Gutachten sind für Nichtfachleute oft schwer verständlich. Wir schaffen die nötige Transparenz und klären Sie über die technischen , kaufmännischen und versicherungsmäßigen Gegebenheiten auf.
Wir klären auf!
Unbürokratisch, unabhängig und neutral.
Ihr Sachverständigenbüro THAU
Unsere Fax-Nr. 030 375 81 518
Welche Schadensarten gibt es?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Schadensarten: dem Haftpflichtschaden und dem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden.
Jeder Halter eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges muss in Deutschland nach dem Pflichtversicherungsgesetz für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt die Schadensersatzansprüche, wenn Dritten durch den Betrieb des Fahrzeuges ein Schaden entsteht. Während sich bei einem Haftpflichtschaden die Regulierung des Schadens auf das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stützt, regelt sich bei einem Kaskoschaden die Ersatzleistung nach dem Regelwerk AKB (Allgemeine Kraftfahrzeug-Bedingungen) und dem gewählten Vertrag mit der jeweiligen Versicherung.