KFZ Gutachter Berlin W.-R. Thau

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Was ist Wertminderung?

Fahrzeuge die nach einem Unfall nicht in den ursprünglichen Zustand gesetzt werden können, sind im Wert gemindert und haben im Haftpflichtfall Anspruch auf Wertminderung.

Es gibt zwei Arten von Wertminderung:

Den technischen und den merkantilen Wert.

Die Wertminderung kann nur durch einen Sachverständigen in seinem Gutachten festgestellt werden. Es kann vorkommen, obwohl das Fahrzeug zwar vollständig und ordnungsgemäß repariert wurde, das ein verborgener Mangel erst später auftritt. Dieser Mangel verringert einen evtl. späteren Wiederverkaufswert , hier handelt es sich dann um einen wirtschaftlichen Verlust.

Eine Wertminderung wird nicht gewährt: 

  1. Wenn ein einfacher Schaden vorliegt, d. h. Schäden an der Aussenhaut und an Anbauteilen, die mit einfachen Mitteln zu beheben sind.
  2. Das verunfallte Fahrzeug, welches älter als 5 >Jahre ist.
  3. Das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt mehr als 100 000 km auf dem Tachometer hat, hier liegt eine zu große Abnutzung des Fahrzeuges vor.

Der Restwert eines Fahrzeuges bzw. die Wertminderung wird grundsätzlich vom Sachverständigen festgelegt. Wunschvorstellungen des Verkäufers oder des Käufers eines Unfallfahrzeuges werden nicht berücksichtigt. Die Grundlage einer Wertminderungsermittlung kann nur anhand von nachvollziehbaren Argumenten dargestellt werden.

Zusammenfassende Fakten zur Restwertermittlung:

  • Der Markt
  • Wert und Zustand eines Unfallfahrzeugs
  • Marktinteresse
  • Schadensart und – Schadenshöhe.

Reparaturwürdigkeit       Zeit bis zur nächsten HU –     Fahrbereit.

Die Restwertermittlung: geplanter Verkauf des Unfallfahrzeugs

Reparaturentscheidung (Reparaturwürdigkeit)

Restwerte   und   Schadensbegrenzung.

Mitglied im RDG

Ring Deutscher Gutachter RGD

→ Haftpflichtschäden werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
→ Aufklärung des Kunden über die Wahl eines unabhängigen Kfz-Gutachters, auf einen Anwalt für Verkehrsrecht, und eine fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs in einer Kfz-Werkstatt seiner Wahl.
→ Fahrzeugwertermittlung nach Unfall-Reparatur.
→ Bei Bedarf auch Vermittlung von Finanzierungen.

KFZ Gutachter Berlin – Wolf-Rüdiger Thau

Zum Glück brauchten Sie nicht lange suchen, bis Sie Ihren KFZ-Sachverständigen in Berlin gefunden haben.

KFZ Gutachter in Berlin W.-R. Thau

Sie benötigen ein Unfallgutachten von einem unabhängigen Gutachter in Berlin, welches Sie der Versicherung Ihres Unfallgegners vorlegen können? Ich bin 24 Stunden für Sie da und kann dies aufgrund meiner langjährigen Erfahrung leisten. Es gibt eine Vielzahl von KFZ-Gutachtern in Berlin, ich möchte mich davon unterscheiden, denn meist bin ich schon 1 Stunde nach der Kontaktaufnahme vor Ort um das Fahrzeug zu begutachten, und oft ist das Gutachten bereits nach 24 Stunden bereits fertig.

☏ 0173 / 201 50 87 oder ☏ 030 / 366 87 49

KFZ Sachverständige in den Berliner Bezirken

Egal in welchem Berliner Bezirk Sie einen Gutachter suchen, ich bin für Sie da.

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