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Restwertermittlung im Kfz-Gutachten

Alle Fakten zur Wertminderung

Immer, wenn sich ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr in den ursprünglichen Zustand bringen lässt, liegt eine Wertminderung vor. Bei einem Haftpflichtfall, also einem unverschuldeten Unfall, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Um die Höhe dieser Entschädigung festzulegen, ist eine Restwertermittlung im Kfz-Gutachten notwendig. Dabei wird zwischen zwei Arten der Minderung unterschieden, nämlich dem technischen sowie dem merkantilen Wert

  • Der technische Minderwert beschreibt technische Mängel, die trotz der fachgerechten Instandsetzung durch eine Werkstatt zurückbleiben. Darunter fallen beispielsweise Farbunterschiede durch Lackierungen im veränderten Farbton.
  • Beim merkantilen Minderwert handelt es sich um die Reduzierung des möglichen Verkaufspreises. Denn Unfallwagen sind grundsätzlich weniger wert als vergleichbare Fahrzeuge ohne behobene Schäden.

Was ist bei der Restwertermittlung relevant?

Gerne führe ich eine detaillierte Restwertermittlung für Ihr Fahrzeug durch. Dabei berücksichtige ich beispielsweise den allgemeinen Markt sowie den Wert und Zustand des Unfallwagens.

Das allgemeine Marktinteresse ist ein wichtiges Kriterium für den Wert eines Fahrzeugs. Zudem spielen Schadensart und Schadenshöhe eine entscheidende Rolle in Hinblick auf die Wertminderung. Aus allen Faktoren treffe ich eine präzise Analyse zur möglichen Entschädigung.

Wichtig: Eine Entschädigung zum Wertverlust wird nicht gewährt, wenn lediglich ein einfacher Schaden an der Außenhaut sowie an Anbauteilen vorliegt, der mit einfachen Mitteln zu beheben ist.

Zudem darf das beschädigte Fahrzeug nicht älter als fünf Jahre sein oder mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho haben. In diesem Fall stände die Abnutzung des Fahrzeugs nicht mehr in Relation zu einer Entschädigung.

Gemeinsam zur maximalen Entschädigung

Die Höhe der Wertminderung wird immer durch einen Sachverständigen festgelegt. Hierbei stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.

Anhand von nachvollziehbaren Argumenten werde ich die Wertminderungsermittlung bestmöglich darstellen, um der gegnerischen Versicherung keine Möglichkeit für eine Verweigerung der Entschädigung zu geben. Damit stellen wir sicher, dass Sie auch für den Wertverlust, der an Ihrem Fahrzeug entsteht, eine faire Ausgleichszahlung erhalten.

Dank meiner langjährigen Erfahrung aus mehr als 50 Jahren kenne ich die Tricks der Versicherungen. Mit einem professionellen Gutachten, das detailliert und nachvollziehbar verfasst wird, gebe ich den Unternehmen keinerlei Chance für eine Ablehnung.

Falls doch, werde ich für Ihr Recht kämpfen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail.

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