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Wir informieren! Unsere Tipps

Grundsätzlich ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalles so zu stellen, als wäre das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten. Da die Versicherungsgesellschaften häufig versuchen, die Schadenersatzleistungen an den Geschädigten so gering wie möglich zu halten oder nur anteilsmäßig auszugleichen.

Es sollte ausnahmslos immer ein unabhängiger Kfz-Gutachter zur Schadensfeststellung und ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden. Nur so kann der Geschädigte sicher gehen, dass er einen angemessenen und umfassenden Schadenersatz erhält und keinen finanziellen Nachteil aus dem unverschuldeten Unfall hat. 

Wichtig: Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und den Rechtsanwalt müssen auch durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

Der Geschädigte sollte nicht selber mit dem Autoversicherer Kontakt aufnehmen, da die Gefahr besteht, vom Schadensmanagement der Versicherungen übervorteilt zu werden. Der Geschädigte sollte sich immer vor Augen führen: Wer zahlen soll, ist nicht Ihr Freund!

Unfallflucht ???

Artikel aus der Berliner Morgenpost vom 28.05.2021

"Auch Autofahrer, die nur eine Leitplanke beschädigt haben und weiterfahren,  –ohne die Polizei zu rufen und zu warten – haben Unfallflucht begangen.

Sie verlieren dadurch ihren evtl. vorhandenen Kaskoschutz und bleiben auf dem Schaden sitzen.

Das geht aus einem Urteil  - AZ:12 U 235/20 – des Oberlandgerichts Koblenz hervor, auf das der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hinweist. Passiert dies an einer Autobahn, muss man spätestens an der nächstgelegenen, sicheren Haltemöglichkeit warten."

Falsches  Parken auf dem Supermarktplatz

Etwas anders sieht es bei Knöllchen beispielsweise auf Supermarkt-Parkplätzen aus, die in diesem Fall von privaten Firmen überwacht werden.

Hier hat der Grundstückseigentümer Hausrecht, dies kann er auch durchsetzen, wenn er mit einer entsprechenden Beschilderung über seine AGB darüber informiert, wer dort wie lange parken darf und welche Strafe droht. Meistens muss hier eine Parkscheibe gut sichtbar ins Auto gelegt werden, um für ein bis zwei Stunden kostenlos parken zu dürfen. Wer das vergisst, wird schnell eine Summe zwischen 20 und 60 Euro zur Kasse gebeten. Der ADAC warnt auf seiner Seite eindringlich davor, die private Parkraumüberwachung auf die leichte Schulter zu nehmen.

Mitunter helfen dort sogar Sensoren und Kameras dabei, die Parkzeiten zu kontrollieren. Bei Verstößen kann der Grundstückseigentümer ein Auto sogar abschleppen lassen und muss es erst wie-der herausgeben, wenn der Falschparker die Abschleppkosten beglichen hat.

Bei Winterreifen nicht nur auf den Preis schauen

Im Test zeigten sich große Unterschiede bei Bremsweg und Verschleiß

Stefan Weißenhorn

München. Teure Winterreifen für Kleinwagen wie VW Polo oder Opel Corsa kosten rund 100 Euro pro Stück, für günstigere Modelle verlangen Händler manchmal nur gut die Hälfte. Doch wer zur nahen-den Kältesaison neue Gummis für die Räder braucht, sollte nicht nur auf den Preis schauen. Wie der ADAC in einem aktuellen Test ermittelt hat, ist allein der Unterschied beim Bremsweg immens.

So kam der Test-Kleinwagen mit dem beim Bremsweg bestplatzierten Bridgestone  Blizzak LM00S (Note 3,0; durchschnittlich etwa 96 Euro) auf nasser Fahrbahn aus 80 Stundenkilometern nach 36,2 Metern zum Stehen. Waren die bei-den letztplatzierten und insgesamt jeweils mit „mangelhaft" bewerteten Reifen aufgezogen, waren es je rund zehn Meter Bremsweg mehr.

Als weiteres Manko stellten die Tester unter den Kandidaten teils unharmonisches Ansprechen auf Lenkbefehle und die Neigung zum frühen Übersteuern fest. Dies führte zur Abwertung und zu nur ausreichenden Noten im Vierer-Bereich für die jeweiligen Reifen.

Die drei Spitzenreiter konnten gute· Noten abgreifen.   

Gute Leistungen, insbesondere bei Nässe, Schnee und trockener Fahrbahn, zeigten dagegen die drei mit der Note 2,2 im Gesamtranking am besten bewerteten Reifenmodelle Continental  Winter Contact TS 870 (100 Euro), Goodyear Ultragrip 9+ (96 Euro) und auch Semperit Speed-Grip 5 (80 Euro). Dahinter liegt der Michelin Alpin 6 mit der Note 2,3 (99 Euro).

Insgesamt 33 Reifen für die kalte Jahreszeit nahm der ADAC genauer unter die Lupe - darunter nicht nur in der Dimension 185/65 R15 für Kleinwagen, sondern auch passende für SUV der unteren       Mittelklasse wie Skoda Karoq oder Audi Q3 (215/60 Rl6}. Bei der größeren Dimension gab es vor allem große Differenzen im Verschleiß.

Für den in  dieser Kategorie schlechtesten platzierten Winterreifen ermittelte der ADAC eine Laufleistung von knapp 24.000 Kilometern - der Spitzen-reiter in dieser Einzeldisziplin, der Sava Eskimo HP2 (Gesamtnote 3,0;  121 Euro), erreichte rund 43.000 Kilometer. Das Schlusslicht in der Gesamtwertung zeigte zudem schlechtes Kurvenverhalten auf trockener Fahrbahn.

Unter der Berücksichtigung aller Prüfkriterien landeten bei der Dimension 215/60 R16 die beiden Modelle Continental Winter Contact TS 870 (159 Euro) und Dunlop Winter Sports (154Euro) mit der Gesamtnote 2,1 ganz vom, gefolgt vom Goodyear Ultra Grip Performance + (circa 158 Euro) und auch dem Michelin Alpin 6 (167 Euro), die jeweils mit 2,3 benotet wurden. Für alle vier spricht der ADAC eine besondere Empfehlung aus, weil sie gänzlich ohne Schwächen in den Hauptkriterien blieben.

Kfz Haftpflichtschaden - Sie tragen am Unfall keine Schuld

Bei einem Autounfall, an dem Sie keine Schuld tragen, handelt es sich für Sie um einen klassischen Kfz Haftpflichtschadenfall. Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für Ihre Schadenersatzforderung auf. Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Ein Kfz Haftpflichtschaden fällt in den Bereich "Schadenersatzrecht". Als Geschädigter haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und geben in der Schadensteuerung den Ton an.

Die Möglichkeiten der Schadensteuerung durch die regulierende Versicherung hingegen sind begrenzt. Die eigene Fahrzeugversicherung bleibt unberührt, es erfolgt keine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags.

Eigener Gutachter?
Sie können einen unabhängigen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragen - den Gutachter wählen Sie selbst und die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung trägt hierfür die Kosten. Vorsicht ist im Bagatellschadenfall geboten, hier finden Sie als Geschädigter eine schwierigere Situation vor!

Kfz-Schadenabwicklung

Am Ende geht es um Ihr Geld

Bei der Schadenabwicklung sind viele Parteien involviert, aber nicht alle nehmen eine neutrale Stellung ein. Schnelle und unbürokratische Hilfe ist mit Vorsicht zu überprüfen, da oft Eigeninteresse vorliegt.

Versicherungen versuchen die Schadensabwicklung in Grenzen zu halten, was legitim ist, aber im Mittelpunkt steht bei der Versicherung immer der Gewinn, was nicht immer im Sinne des Geschädigten ist. Deshalb ist immer das Für und Wider zu überprüfen, damit dem Geschädigten keine Nachteile entstehen – das gilt auch für Autohäuser und Reparaturbetriebe.

Daher ist es wichtig, sich von einem KFZ-Sachverständigen beraten zu lassen, damit bei einer Beurteilung des Schadens keinerlei Fehler entstehen.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall?

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und fragen sich, was Sie als Nächstes tun müssen? Was genau Ihre Rechte sind? Und Sie fragen sich, wie Sie auf die Fragen der gegnerischen Versicherung reagieren sollen?

Nun, dann sind Sie bei uns richtig! Wir helfen Ihnen zuverlässig, schnell und absolut kostenfrei!

Wir beantworten gern all Ihre Fragen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihren Schadenfall abzuwickeln. Rufen Sie uns an!

030 366 87 49 oder 0173 201 5087 Sachverständigenbüro Thau

Was beinhaltet ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Autowerkstatt?

Bei einem Fahrzeugschaden gibt es regelmäßig, neben den Grundangaben noch ein paar weitere Eckdaten, die letztlich immer wieder auftauchen.

  • Ersatzteilpreise (ggfls. UPE-Aufschläge)
  • Arbeitszeit Karosserie (Angabe in AW-Einheiten)
  • Arbeitszeit Lackierung (Angabe in AW-Einheiten)
  • Kosten Lackmaterial
  • Verbringungskosten zum Lackierer
  • Eine Wertminderung wird nicht berücksichtigt.

Es ist wichtig zu wissen, was eine Wertminderung ist, denn eine Wertminderung wird bei einem Kostenvoranschlag nicht berechnet und wird daher auch nicht als Schadenposition bei der Versicherung auftauchen. Eine Wertminderung bezeichnet quasi den Verlust, der bei einem Verkauf des Fahrzeuges dadurch eintreten würde, dass das Fahrzeug nunmehr ein Unfallfahrzeug ist.

Die Berechnung der Wertminderung ist letztlich die Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen.

Es ist wichtig zu wissen, was eine Wertminderung ist, denn eine Wertminderung wird bei einem Kostenvoranschlag nicht berechnet und wird daher auch nicht als Schadenposition bei der Versicherung auftauchen. Eine Wertminderung bezeichnet quasi den Verlust, der bei einem Verkauf des Fahrzeuges dadurch eintreten würde, dass das Fahrzeug nunmehr ein Unfallfahrzeug ist.

Die Berechnung der Wertminderung ist letztlich die Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir schicken Ihnen einen Gutachter."

Wenn Sie diese Äußerung hören, sollten sofort die Alarmglocken läuten. Vergessen Sie nicht, dass Sie kurz davor sind, den Schaden von der Versicherung begutachten zu lassen, die für die Kosten Ihres Schadens aufkommen muss. Es versteht sich von selbst, dass ein Gutachter dieser Versicherung den Schaden klein rechnen wird!

Noch schlimmer, denn der Gutachter kann auch bis hin zu einem Totalschaden kalkulieren und was letztlich einmal begutachtet wurde, ist als Beweisgrundlage festgeschrieben.

Es empfiehlt sich daher immer, einen freien Sachverständigen einzuschalten. Anwälte für Verkehrsrecht arbeiten daher mit freien Sachverständigen zusammen. Lassen Sie sich im Zweifel bei der Haftungsfrage zuerst von einem freien Gutachter beraten und dann ein Gutachten erstellen.

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